Kontrolle der Fahrausweise
Kontrolle der Fahrausweise.
Auf unserem gesamten Netz werden sporadische Fahrausweiskontrollen durchgeführt.
1. Allgemeines
Auf dem gesamten Netz von RegionAlps AG werden sporadische Kontrollen durchgeführt.
Die Aufgabe unserer sporadischen Kontrolleure liegt vor allem darin, Präsenz in den Zügen und Bussen zu markieren, die Kunden zu informieren, strafbare Handlungen hinsichtlich des Materials (Vandalismus) oder gegenüben Personen (Fahrgäste oder Personal) zu melden sowie Hilfe bei Betriebsstörungen zu leisten.
Sie müssen ebenfalls kontrollieren, dass alle Fahrgäste im Besitz eines gültigen Fahrausweises sind.
Sehr geehrte Fahrgäste, seien Sie immer im Besitz eines gültigen Fahrausweises, bevor Sie in den Zug oder den Bus einsteigen. Reisende ohne gültigen Fahrausweis müssen einen Zuschlag bezahlen, welcher einen pauschalen Anteil des Reisetarifes beinhaltet.
2. Wer muss wann zahlen?
Im regionalen Verkehr ist der Kauf eines Fahrausweises im Zug nicht möglich.
Als Reisende(r) ohne gültigen Fahrausweis gilt, wer keinen über die gesamte Reisestrecke gültigen oder teilgültigen Fahrausweis vorweisen kann. Reisende ohne oder mit teilgültigem Fahrausweis bezahlen neben dem Fahrpreis einen Zuschlag. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie keine Zeit hatten, ein Billett zu lösen oder ob Sie das Billett nicht mehr finden. Zudem werden Ihre Personalien elektronisch erfasst und bleiben während mindestens zweier Jahre registriert. Der Fahrpreis und der Zuschlag werden in Rechnung gestellt.
Als Reisende(r) mit teilgültigem Fahrausweis gilt, wer einen auf dem gesamten Reiseweg an sich gültigen, aber in einem der folgenden konkreten Fälle ungenügenden Fahrausweis vorweisen kann:
- fehlender Zuschlag
- Fahrausweis für falsche Kundengruppe (z.B. Fahrausweis zum halben oder ermässigten Preis ohne Berechtigung)
- falsche Verkehrsmittelwahl (Fahrausweis nicht gültig)
Flyer "Ich habe einen gültigen Fahrausweis"
3. Kosten
Übersicht über die erhobenen Zuschläge
Reisen ohne gültigen Fahrausweis |
Kosten |
Ohne gütltigen Fahrausweis, 1. Fall |
CHF 100.00* |
Ohne gütltigen Fahrausweis, 2. Fall |
CHF 140.00* |
Ohne gütltigen Fahrausweis, 3. Fall |
CHF 170.00* |
* inkl. CHF 10.00 Fahrpreispauschal
Reisen mit teilgültigem Fahrausweis |
Kosten |
Teilgültigen Fahrausweis, 1. Fall |
CHF 75.00* |
Teilgültigen Fahrausweis, 2. Fall |
CHF 115.00* |
Teilgültigen Fahrausweis, 3. Fall |
CHF 145.00* |
*inkl. CHF 5.00 Farhpreispauschal
Vergesssene Abos |
Kosten |
Auf Vorweisung eines Personalausweises oder auf Vorweisung des Abos an einer SBB Verkaufsstelle innerhalb 10 Tage. Ausserhalb dieser Frist wird der Zuschlag wegen Fehlens eines gültigen Fahrausweises in Rechnung gestellt. |
CHF 5.00 |
Zusätzliche Kosten
In folgenden Fällen können zusätzliche Kosten anfallen:
Grund |
Kosten |
Zahlungserinnerung / Mahnung |
CHF 40.00 |
Missbrauch |
CHF 100.00 |
Fälschung |
CHF 200.00 |
Nachforschung nach korrekten Personalien oder Adresse (pro Viertelstunde Zeitaufwand) |
CHF 25.00 |
Die generell tariflichen Bestimmungen finden Sie im : T600.
Auf den Netzen der Transportunternehmungen (TU) des direkten Verkehrs der Schweiz gilt generell die Billettpflicht vor Reiseantritt.
Die Tarifbestimmungen zu „Reisende ohne gültigen oder mit teilgültigem Fahrausweis“ finden Sie unter folgendem Link: T600.5
Anmerkungen:
- Das Inkasso erfolgt im Zug (Cash) oder auf Rechnung.
- Reisende mit Wohnsitz ausserhalb EU und CH = Inkasso im Zug.
- Die Kunden- und Reisedaten werden im Zug erfasst.
- Fälle im Regionalverkehr (RV) und Fernverkehr (FV) werden für die Festsetzung des Zuschlags kumuliert.
- Neben den Zuschlägen wird im RV eine Fahrpreispauschale in Rechnung gestellt.
- Bei diesen Zuschlägen wird unterschieden, ob es sich um einen ungültigen oder teilgültigen Fahrausweis handelt. Zudem erhöhen sich die Zuschläge im 2. und 3. Fall
4. Fristen
Sie haben von uns eine Rechnung, Zahlungserinnerung oder Mahnung bezüglich einer Reise ohne gültigen Fahrausweis erhalten. Diese sind innerhalb unterschiedlicher Fristen zu begleichen. Hier ist eine Übersicht unserer Zahlungsfristen:
-
Rechnung : Zahlungsfrist : 30 Tage
-
Mahnung : Zahlungsfrist : 10 Tage
-
Vergessene Abos : Vorzeigefrist : 10 Tage
5. Rechtliche Grundlagen
Reisende ohne gültigen oder mit teilgültigem Fahrausweis bezahlen einen Zuschlag und eine Fahrausweispauschale oder den Fahrpreis. Die Personalien werden in jedem Fall aufgenommen. Eine Anzeige bleibt grundsätzlich vorbehalten.
Im Falle eines Missbrauchs sind zusätzliche Gebühren zu bezahlen (mind. CHF 100.– pro Person). Zudem bleibt eine strafrechtliche Verfolgung vorbehalten.
Das Vorweisen eines gefälschten Tickets hat neben hohen Gebühren (mind. CHF 200.–) in jedem Fall strafrechtliche Konsequenzen.
Bei allen unseren Entscheiden stützen wir uns auf den Allgemeinen Personentarif (Tarif 600). Dieser Tarif stützt sich auf das Personenbeförderungsgesetz (PBG, 745.1) sowie auf die Verordnung über die Personenbeförderung (VPB, 745.11).
6. Kontakt
RegionAlps SA
Rue de la Poste 3
1920 Martigny
Tel. +41 (0)27 720 47 47