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Fahrausweise Selbstkontrolle

Kontrolle der Fahrausweise

Kontrolle der Fahrausweise.

Auf unserem gesamten Netz werden sporadische Fahrausweiskontrollen durchgeführt.

1. Allgemeines

Auf dem gesamten Netz von RegionAlps AG werden sporadische Kontrollen durchgeführt.

Die Aufgabe unserer sporadischen Kontrolleure liegt vor allem darin, Präsenz in den Zügen und Bussen zu markieren, die Kunden zu informieren, strafbare Handlungen hinsichtlich des Materials (Vandalismus) oder gegenüben Personen (Fahrgäste oder Personal) zu melden sowie Hilfe bei Betriebsstörungen zu leisten.

Sie müssen ebenfalls kontrollieren, dass alle Fahrgäste im Besitz eines gültigen Fahrausweises sind.

Sehr geehrte Fahrgäste, seien Sie immer im Besitz eines gültigen Fahrausweises, bevor Sie in den Zug oder den Bus einsteigen. Reisende ohne gültigen Fahrausweis müssen einen Zuschlag bezahlen, welcher einen pauschalen Anteil des Reisetarifes beinhaltet.

 

2. Wer muss wann zahlen?

Im regionalen Verkehr ist der Kauf eines Fahrausweises im Zug nicht möglich.

Als Reisende(r) ohne gültigen Fahrausweis gilt, wer keinen über die gesamte Reisestrecke gültigen oder teilgültigen Fahrausweis vorweisen kann. Reisende ohne oder mit teilgültigem Fahrausweis bezahlen neben dem Fahrpreis einen Zuschlag. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie keine Zeit hatten, ein Billett zu lösen oder ob Sie das Billett nicht mehr finden. Zudem werden Ihre Personalien elektronisch erfasst und bleiben während mindestens zweier Jahre registriert. Der Fahrpreis und der Zuschlag werden in Rechnung gestellt.

Als Reisende(r) mit teilgültigem Fahrausweis  gilt, wer einen auf dem gesamten Reiseweg an sich gültigen, aber in einem der folgenden konkreten Fälle ungenügenden Fahrausweis vorweisen kann:

  • fehlender Zuschlag
  • Fahrausweis für falsche Kundengruppe (z.B. Fahrausweis zum halben oder ermässigten Preis ohne Berechtigung)
  • falsche Verkehrsmittelwahl (Fahrausweis nicht gültig)

Flyer "Ich habe einen gültigen Fahrausweis"

 

3. Kosten

Übersicht über die erhobenen Zuschläge

Reisen ohne gültigen Fahrausweis

Kosten

Ohne gütltigen Fahrausweis, 1. Fall

CHF 100.00*

Ohne gütltigen Fahrausweis, 2. Fall

CHF 140.00*

Ohne gütltigen Fahrausweis, 3. Fall

CHF 170.00*

* inkl. CHF 10.00  Fahrpreispauschal

 

Reisen mit teilgültigem Fahrausweis

Kosten

Teilgültigen Fahrausweis, 1. Fall

CHF   75.00*

Teilgültigen Fahrausweis, 2. Fall

CHF 115.00*

Teilgültigen Fahrausweis, 3. Fall

CHF 145.00*

 *inkl. CHF 5.00 Farhpreispauschal

 

Vergesssene Abos

Kosten

Auf Vorweisung eines Personalausweises oder auf Vorweisung des Abos an einer SBB Verkaufsstelle innerhalb 10 Tage. Ausserhalb dieser Frist wird der Zuschlag wegen Fehlens eines gültigen Fahrausweises in Rechnung gestellt.

 

CHF  5.00 

  

Zusätzliche Kosten

In folgenden Fällen können zusätzliche Kosten anfallen:

Grund

Kosten

Zahlungserinnerung / Mahnung

CHF   40.00

Missbrauch

CHF 100.00          

Fälschung

CHF 200.00

Nachforschung nach korrekten Personalien oder Adresse (pro Viertelstunde Zeitaufwand)

CHF   25.00

 

Die generell tariflichen Bestimmungen finden Sie im : T600.

Auf den Netzen der Transportunternehmungen (TU) des direkten Verkehrs der Schweiz gilt generell die Billettpflicht vor Reiseantritt.

Die Tarifbestimmungen zu „Reisende ohne gültigen oder mit teilgültigem Fahrausweis“ finden Sie unter folgendem Link: T600.5

Anmerkungen:

  • Das Inkasso erfolgt im Zug (Cash) oder auf Rechnung.
  • Reisende mit Wohnsitz ausserhalb EU und CH = Inkasso im Zug.
  • Die Kunden- und Reisedaten werden im Zug erfasst.
  • Fälle im Regionalverkehr (RV) und Fernverkehr (FV) werden für die Festsetzung des Zuschlags kumuliert.
  • Neben den Zuschlägen wird im RV eine Fahrpreispauschale in Rechnung gestellt.
  • Bei diesen Zuschlägen wird unterschieden, ob es sich um einen ungültigen oder teilgültigen Fahrausweis handelt. Zudem erhöhen sich die Zuschläge im 2. und 3. Fall


4. Fristen

Sie haben von uns eine Rechnung, Zahlungserinnerung oder Mahnung bezüglich einer Reise ohne gültigen Fahrausweis erhalten. Diese sind innerhalb unterschiedlicher Fristen zu begleichen. Hier ist eine Übersicht unserer Zahlungsfristen:

  • Rechnung :                Zahlungsfrist : 30 Tage

  • Mahnung :                 Zahlungsfrist : 10 Tage

  • Vergessene Abos :   Vorzeigefrist : 10 Tage

 

5. Rechtliche Grundlagen 

Reisende ohne gültigen oder mit teilgültigem Fahrausweis bezahlen einen Zuschlag und eine Fahrausweispauschale oder den Fahrpreis. Die Personalien werden in jedem Fall aufgenommen. Eine Anzeige bleibt grundsätzlich vorbehalten.

Im Falle eines Missbrauchs sind zusätzliche Gebühren zu bezahlen (mind. CHF 100.– pro Person). Zudem bleibt eine strafrechtliche Verfolgung vorbehalten.

Das Vorweisen eines gefälschten Tickets hat neben hohen Gebühren (mind. CHF 200.–) in jedem Fall strafrechtliche Konsequenzen.

Bei allen unseren Entscheiden stützen wir uns auf den Allgemeinen Personentarif (Tarif 600). Dieser Tarif stützt sich auf das Personenbeförderungsgesetz (PBG, 745.1) sowie auf die Verordnung über die Personenbeförderung (VPB, 745.11).

 

6. Kontakt

RegionAlps SA

Rue de la Poste 3

1920 Martigny

Tel. +41 (0)27 720 47 47

 

 

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